Erläuterung
Jeder Mensch kann Träger von pathogenen Mikroorganismen sein. Darüber hinaus trägt der menschliche Körper eine große Menge an Mikroorganismen auf der Haut, den Hautschuppen, der Kleidung usw.
Unter Hygiene versteht man alle Vorsichtsmaßnahmen, die jeder Mitarbeiter oder Besucher befolgen muss, um die Kontamination von Lebensmitteln mit mikrobiologischem, chemischem oder fremdem Material zu verhindern. Auch das Mitführen von Allergenen fällt hierunter.
Die folgenden Hygieneregeln werden in unserem Unternehmen durchgesetzt, kommuniziert und verstanden.
Es ist nicht erlaubt zu:
- Essen, Trinken, Spucken oder Rauchen (auch elektrisch) in den Produktionsbereichen;
- Das Tragen von künstlichen Nägeln oder Nagelkunst;
- Nagellack zu verwenden;
- Rauchen (auch elektrisch) in der Unternehmenskleidung;
- Mitbringen von Speisen, Getränken und Medikamenten in die Produktionsbereiche;
- Spucken, Niesen oder Husten über Produkte
- Schmuck tragen. Schmuck, der nicht entfernt werden kann, sollte mit einem blauen, erkennbaren Pflaster abgedeckt werden. Das Tragen von Ohrringen, Uhren und Piercings ist nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden medizinische Warngeräte (SOS);
- Verwenden Sie keine starken Parfüms oder Aftershaves in großem Umfang.
Gehen Sie nicht in die Produktion mit:
- Gelbsucht;
- Durchfall;
- Erbrechen;
- Fieber;
- Halsentzündung mit Fieber;
- Sichtbar infizierte Hautstellen (Brennen, Schnitte usw.);
- Laufende Ohren, Augen oder Nase;
- Andere ansteckende Krankheiten oder Krankheiten, die die Lebensmittelsicherheit gefährden können.
Sie müssen:
- Die Fingernägel kurz schneiden und sauber halten.
- Schnurrbärte und Bärte mit einem Bartnetz abdecken,
- Schnitt- und Schürfwunden mit wasserfesten, blauen, detektierbaren Pflastern abdecken. Andere Pflaster sind nicht erlaubt. Bei Verlust eines Pflasters ist der Vorgesetzte zu informieren und das potenziell kontaminierte Produkt unter Quarantäne zu stellen. Werden Pflaster oder spezielle Verbände an den Händen verwendet, müssen diese immer vollständig mit blauen Einweghandschuhen bedeckt sein.
- Tragen Sie die vorgeschriebene Arbeitskleidung. Die Arbeitskleidung wird vom Unternehmen zur Verfügung gestellt und der Mitarbeiter achtet darauf, dass saubere Kleidung nicht mit schmutziger Kleidung in Berührung kommt.
- Saubere Arbeitskleidung wird täglich getragen und bei Bedarf gewechselt, z. B. bei (starker) Verschmutzung oder beim Wechsel der Produktionslinie/Tätigkeit im Falle einer möglichen Verschleppung von Allergenen oder Mikroorganismen (Trennung von rohem und gekochtem Essen, nach Reinigungsarbeiten).
- Tragen Sie Haarnetze, die Haare und Ohren bedecken.
- Tragen Sie bei Bedarf blaue Einweghandschuhe und tauschen Sie diese rechtzeitig aus. Mindestens jedes Mal, wenn kontaminiertes Material berührt wurde (oder etwas vom Boden aufgenommen wurde) und nach jeder Arbeitsunterbrechung, jedem Wechsel der Produktionslinie (im Zusammenhang mit der Verschleppung von Allergenen oder Mikroorganismen, roh-gekocht) oder bei Bruch der Handschuhe.
- Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände, bevor Sie den Produktionsbereich betreten und mit der Arbeit beginnen. Mindestens jedes Mal, wenn kontaminiertes Material berührt wurde (oder etwas vom Boden aufgenommen wurde) und nach jeder Arbeitsunterbrechung, jedem Wechsel der Produktionslinie (im Zusammenhang mit der Verschleppung von Allergenen oder Mikroorganismen, roh-gekocht).
- Nach dem Rauchen sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
- Beim Besuch der Toilette ist die Arbeitskleidung auszuziehen und an dem dafür vorgesehenen Platz außerhalb der Toilette aufzuhängen.
- Tragen Sie das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Schuhwerk und achten Sie darauf, dass es sauber ist (z. B. Reinigung mit einem Hygieneschloss oder einer Schuh-/Stiefelwaschanlage).
Sonstiges:
Wenn ein Mitarbeiter eine ansteckende Krankheit hat oder mit einer ansteckenden Krankheit in Berührung gekommen ist, sollte er dies seinem Vorgesetzten oder Manager melden. Sie sollten mit anderen Aufgaben betraut werden, z. B. mit Verwaltungsarbeiten, so dass sie nicht an der Verarbeitung oder Zubereitung von Produkten beteiligt sind.
Jeder Mitarbeiter (einschließlich Zeit- und Leiharbeitskräfte) muss die Anmeldebescheinigung “Persönliche Hygiene und Gesundheit” unterzeichnen und eine Gesundheitserklärung abgeben.
Überwachung der Einhaltung:
Nach der Planung werden Kontrollen durchgeführt zu:
- Verwendete Hygiene;
- Blaue Pflaster;
- Ausgefüllte Gesundheitserklärungen;
- Unterschriften zur persönlichen Hygiene;
- Kontrolle der Hände;
- Verwendung von Arbeitskleidung.
Weitere Artikel
Kunden und Besucher dieser Seite 'Was ist ein Beispiel für eine Hygiene Vorgehensweise?' haben sich auch die unten aufgeführten Artikel und Handbücher angesehen: