Gibt es ein Beispiel für eine Lieferantenbewertungen?

Hier ein Beispiel für eine Lieferantenbewertung für ein Lebensmittelunternehmen, um die Qualität der Lieferanten anhand von Unterlagen zu gewährleisten.

Auswahl und Bewertung von Lieferanten

Der der verschiedenen Produkte und Dienstleistungen darf nur bei zugelassenen Der Einkauf von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen darf nur bei zugelassenen Lieferanten erfolgen. Der Einkauf erfolgt nur, wenn mit dem Lieferanten ein Kaufvertrag (mit einer Produktspezifikation) abgeschlossen wurde und der qualifiziert wurde. Dies gilt für Produkte und Dienstleistungen.

Zulassung von Lieferanten

Aus verschiedenen Gründen kann beschlossen werden, einen bestehenden Lieferanten zu ersetzen oder einen neuen Lieferanten zu suchen.

Häufig wird zunächst ein Muster erstellt, um die Qualität der Produkte zu beurteilen. Es besteht auch die Möglichkeit, den neuen Lieferanten zu auditieren. Dies hängt von dem Lieferanten und den Produkten/Dienstleistungen ab, die er liefern wird. 

Bei der Auswahl eines neuen Lieferanten werden die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Preis-Leistungs-Verhältnis; 
  • Liefertreue; 
  • Listung (falls erforderlich); 
  • Bekanntheit; 
  • Verlässlichkeit;
  • Händler oder Hersteller.

Wenn beschlossen wird, bei einem neuen Lieferanten zu kaufen, müssen die folgenden Punkte im Voraus vorhanden sein (falls zutreffend): 

  • Kaufvertrag;
  • Name des Herstellers;
  • Die Angaben entsprechen den Rechtsvorschriften und der Nennfüllmenge;
  • Argumentationskontrolle von Rohstoff-/Produktgefährdungen;
  • Recherchieren Sie Berichte im Voraus oder bei der Lieferung;
  • Etwaige Kopien von Genehmigungen (z. B. für Abfälle);
  • Erklärungen zur Sachkunde (Zertifikat, Wartung, Kenntnisse).

Die ersten Lieferungen werden genau überwacht, um zu beurteilen, ob die getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden und/oder ob Qualität, Sicherheit und Preis den Vereinbarungen entsprechen. Nach der Genehmigung (nach Testlieferungen) wird der Lieferant in die Liste der akzeptierten Lieferanten aufgenommen. Ein Produktlieferant wird nur mit einer GFSI-Zertifizierung oder einem vor Ort zugelassen, bei dem Produktsicherheit, HACCP, GMP (gute Herstellungspraxis) und Rückverfolgbarkeit geprüft werden. Dieses Audit muss von einem erfahrenen und nachweislich kompetenten Produktsicherheitsauditor durchgeführt werden, wobei auch eine EU-Zulassung ausreichend ist, wenn alle Auditberichte vorliegen. Im Falle ausgelagerter Produktions- oder Verpackungstätigkeiten ist die GFSI-Akkreditierung jährlich zu erneuern und/oder das oben genannte Audit vor Ort jährlich durchzuführen. Bei diesen Tätigkeiten müssen auch für die ausgelagerten Arbeiten Prüfprotokolle für visuelle, chemische und/oder mikrobiologische Parameter erstellt werden.

Es wird geprüft, ob das gekaufte Produkt oder der ausgelagerte Prozess in den Geltungsbereich des GFSI-Zertifikats fällt. Bei einem Lieferanten mit geringem reichen ein ausgefüllter Fragebogen und eine der Rückverfolgbarkeit aus. Dieser Fragebogen und die Prüfung der Rückverfolgbarkeit müssen alle 3 Jahre erneuert werden. Darüber hinaus muss der Lieferant alle wesentlichen Änderungen im Voraus melden (Erklärung im Fragebogen). Wenn Produkte (einschließlich Primärverpackungen) über einen Händler bezogen werden, sollte dieser Händler GFSI-zertifiziert sein, zum BRC . Ist dies nicht der Fall, muss der Hersteller des Produkts über dasselbe System zugelassen werden, als wäre er ein Direktlieferant. Dies bedeutet ein Audit oder einen ausgefüllten Fragebogen und eine Prüfung der Rückverfolgbarkeit.

Bei Rohstoffen, die unter “Massengut” oder “landwirtschaftliche Erzeugnisse” fallen, reichen Produktprüfungen (z. B. Rückstandshöchstgehalt) aus, um die Produktsicherheit und -qualität zu gewährleisten. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, Produkte von einem unbekannten Lieferanten zu beziehen. Diese Notsituation kann und darf nur bei Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen auftreten, die nicht direkt mit der Sicherheit oder Qualität unserer Produkte in Verbindung gebracht werden können. In allen anderen Fällen müssen die erforderlichen im Voraus verfügbar sein (es muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden).

Erforderliche Daten

Falls zutreffend, muss diese vor der Lieferung vorliegen:

  • Die müssen aktuell und korrekt sein und den geltenden Anforderungen entsprechen.
  • Erklärungen zu GVO.
  • Aussagen, dass die möglichen Gefahren kontrolliert werden müssen.
  • Angaben zu geschultem Personal (, Schädlingsbekämpfung, Wartung usw.).
  • Analysezertifikate/COA.
  • Genehmigungen (z. B. für Abfälle).
  • Erklärungen/Spezifikationen zur Lebensmitteleignung.
  • Verträge mit und Befugnissen externer Sachverständiger, die mit der , Umsetzung oder Bewertung des Managementsystems für beauftragt werden.

Anpassungen

Unser Lieferant muss uns über jede Änderung des Produktionsprozesses und/oder der Rezeptur informieren. Änderungen, die sich unmittelbar auf die Lebensmittelsicherheit und die Produkteigenschaften auswirken, müssen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn aufgrund kundenspezifischer Wünsche (z.B. nur niederländischer Ursprung) Änderungen in unserem Unternehmen vorgenommen werden, müssen diese kundenspezifischen Wünsche mit dem Lieferanten kommuniziert und festgehalten werden. Alle Vertragsänderungen müssen im Voraus mitgeteilt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Anmeldungen

Der Lieferant aller gelieferten Produkte ist bekannt. Dies geschieht zum Teil unter dem Gesichtspunkt der Rückverfolgbarkeit.

Bewertung der Lieferanten

Jedes Jahr wird eine erstellt. Zweck dieser Bewertung ist es, festzustellen, wie es um unsere Lieferanten bestellt ist und ob wir meinen, dass sie sich ändern sollten. Die Lieferantenbewertung erstreckt sich auf Anbieter von Produkten, aber auch auf Anbieter von Dienstleistungen (Wartung, Reinigung, Schädlingsbekämpfung, Forschung usw.).

Bewertet werden die Lieferanten, die regelmäßig einmal in Jahr oder auf Vertragsbasis ein Produkt oder eine Dienstleistung liefern. Gegebenenfalls werden für die Bewertung konkrete Daten und Interviews mit den betreffenden Einkäufern/Abteilungen herangezogen.
Gegebenenfalls werden für die Bewertung konkrete Daten und Interviews mit den betreffenden Einkäufern/Abteilungen herangezogen. Zu den für die Bewertung verwendeten Daten gehören:

  • ;
  • Irrtümer;
  • Abrechnung;
  • Termine einhalten;
  • Unterstützung auf Anfrage;
  • Bereitstellung von Informationen;
  • Mikrobiologische Untersuchungen;
  • Erfahrung mit den Produkten intern und bei Kunden;
  • Verlässlichkeit;
  • Teilnahme an etwaigen Audits;
  • Beherrschung der Gefahren in Bezug auf
  • (Lebensmittelbetrug);
  • Hohes/niedriges Risikoprofil (basierend auf den oben genannten Punkten).

Es wird ein Bericht über diese Informationen erstellt. Wenn ein Lieferant einen Mangel hat, muss dieser behoben werden. Erfüllt ein Lieferant die Erwartungen nicht in einer Weise, dass das Vertrauen weg ist, wird der Kauf von Produkten eingestellt. Die Lieferanten, die einen Mangel aufweisen, erhalten ein Schreiben. Es wird eine schriftliche Antwort erwartet.

Standards für eine Lieferantenbewertung

Bewertung der StandardsABCD
Anzahl der Beschwerden*0-55-1010-15>15
Anzahl der Zustellungsfehler0-55-1010-15>15
Einhaltung von Terminen (Anzahl der Bemerkungen)keine12>2
Unterstützung (Anzahl der Kommentare)keine12>2
Mikrobiologische Untersuchungen* (Rückweisungen)12-34-5>5
Erfahrungen mit dem
Produkte intern und von Kunden (Anzahl der Kommentare)
keine12>2
Verlässlichkeit (Anzahl der Beobachtungen)keine12>2
Gefahrenkontrolle (Anzahl der Beobachtungen)keine12>2
Produktauthentizitätkeinekeinekeine≥ 1

*Beschwerden/Mikrountersuchungen im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit immer D

Die niedrigste Punktzahl entscheidet über die Bewertung:

A Lieferanten → kein Handlungsbedarf.

B Lieferanten → zusätzliche Kontrollen
während eines Zeitraums von ½ Jahr zu den genannten Beurteilungspunkten (muss A oder ein anderer Buchstabe sein)
Anbieter).

C Lieferanten → Verbesserungen erforderlich von C-Lieferanten → Verbesserungen, die der Lieferant vornehmen muss, um das A-B-Niveau zu erreichen.

D Lieferant -> kein Kauf mehr möglich, bis sich alles verbessert hat.

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