Die Frage
Wie Sie wissen, machen wir nur 5 Proben roh unverarbeitet in unserer Salmonellenforschung und nicht auf unseren gewürzten oder marinierten Artikeln. Gibt es auch eine Quote, die der E. coli–Forschung entspricht, oder sollte sie immer Standard sein? Wenn wir es tun müssen, über wie viele Proben pro Woche sprechen wir?
Regulierung
“Seit einiger Zeit gilt eine Untersuchungspflicht auf Salmonellen für Zubereitungen (frisches oder gefrorenes rohes Fleisch, dem beispielsweise Kräuter, Salz oder Marinaden zugesetzt wurden). Diese Anforderung bezog sich ursprünglich auf 10 Gramm und wurde später auf 25 Gramm, gemäß einem vorgeschriebenen Probenahmeplan (Verordnung 2073/2005/EG), bezogen und gilt für alle Salmonellen!“
Abweichung
Bei Nichteinhaltung muss das Fleisch vom Markt genommen werden.
Die verarbeitenden Unternehmen wollen sicherstellen, dass die Chance, dass der tatsächliche Rückzug vom Markt stattfinden muss, so gering wie möglich ist und wollen auch den Kontrollbehörden zeigen, dass sie ihre Angelegenheiten in Ordnung haben (können zeigen, dass diese Chance so gering wie möglich gemacht wurde).
Prüfen
In letzter Zeit hat die Niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Einhaltung dieser Regel überprüft und es wurden auch Bußgelder verhängt. Das ist ein Grund, um zusätzliche Aufmerksamkeit für dieses Problem zu bitten. Da die Anforderung für Zubereitungen gilt (nicht für unbehandeltes rohes Geflügelfleisch, da die Anforderung nur für Standardfehler und Standardabweichung gilt) und Zubereitungen nur einen begrenzten Teil der Produktion betreffen, muss es möglich sein, die Anforderung zu erfüllen.
Die Ergebnisse
Die Ergebnisse der Salmonellenprobenahme im Schlachthof sind relativ spät bekannt (sicherlich wurde im “frischen” Kreislauf lange vor bekannt gegeben, bevor die Ergebnisse der eigenen Untersuchung bekannt sind), aber die Ergebnisse der garantierten Probenahme im Primärsektor können verwendet werden, um die Wahrscheinlichkeit von Salmonellen in einer Zubereitung zu minimieren.
Beratung
Ich möchte Sie daher dringend bitten, dafür zu sorgen, dass der Status der Schlachtherde auf der Grundlage der garantierten Probenahme (Überschuhe) im Primärsektor in allen Fällen, in denen diese Informationen angefordert werden, zwischen dem Schlachthof und dem Verarbeitungsbetrieb ausgetauscht wird.
Durch die Verwendung dieser Informationen in seinem internen Channelling kann das Verarbeitungsunternehmen sicherstellen, dass die Chance, dass Geflügelfleisch aus (basierend auf der gesicherten Überschuhforschung) Salmonellen-positiven Herden für Zubereitungen verwendet wird. Dies minimiert die Wahrscheinlichkeit, dass Salmonellen in Präparaten gefunden werden. Mit diesem Ansatz können die Verarbeitungsunternehmen der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sie gute Maßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass Salmonellen in einem Präparat gefunden werden. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass in der obligatorischen Stichprobenziehung (dem Schema, wie es nach den EG-Verordnungen sein muss) mit diesem Ansatz noch etwas gefunden wird, wird sehr gering sein.
Die Anforderung gilt nicht für unbehandeltes frisches oder gefrorenes rohes Fleisch, es gilt nur die Anforderung, dass Standardfehler und/oder Standardabweichung in 25 Gramm fehlt. Der Ansatz des Sektors, der auf der garantierten Probenahme im Primärbetrieb und der obligatorischen Erwärmung von positiv getesteten Paaren basiert, hat dieses Problem sowohl für unbehandeltes rohes Fleisch als auch für Fleischzubereitungen gelöst.”
Schlussfolgerung
Diese Anforderung gilt für Fleischzubereitungen aus Geflügel, das heißt das Salmonellen müssen nicht nachweisbar sein. Für die Fleischzubereitung von anderem Fleisch ist vorgeschrieben, dass Salmonellen nicht nachweisbar sein. Für die Prüfung von Fleischzubereitungen können Sie zuständigen Behörde für Lebensmittelsicherheit eine Befreiung.
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