Was ist bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln zu beachten?
Artikel | Erforderlich (ja/nein) | Kommentare (deutsch) |
1. Produktaufnahme / Vorstellungskraft | Nein | Produktname entspricht nicht dem rechtlichen Namen der Ware |
2. Kategorischer Name plus Ergänzung wie: | Ja | Bestimmte Zusätze müssen in den Bezeichnungen genannt werden, andere können im gleichen Blickfeld genannt werden. Nur das Vorhandensein von Proteinen und Wasser ist erforderlich, nicht die Menge an Wasser oder Proteinen. Falls zutreffend, muss der Zustand des Produkts zusammen mit dem Produktnamen angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Verpflichtungen zur Angabe der Beschaffenheit bestehen, wenn der Verbraucher sonst irregeführt werden könnte (dies betrifft z.B. Produkte, die eingefroren wurden und nun aufgetaut sind). |
– Bei der Verwendung von Süßstoffen; | | |
– Bei der Verwendung alternativer Inhaltsstoffe, die normalerweise nicht mit bewussten Produkten in Verbindung werden werden; | | |
– bei Verwendung von Zucker(n) zusammen mit Süßungsmitteln; | | |
– Bei Verwendung von Proteinen und/oder Wasser für mehr als 5% (für Fleisch– und Fischprodukte); | | |
– Bei Verwendung bestimmter Zusatzstoffe (zur Fleischzubereitung … bestehend aus Fleischstücken (falls zutreffend)). | | |
Und insbesondere die körperliche Verfassung | | |
– Gefroren oder tiefgefroren; | | |
– Aufgetaut (siehe Anmerkung); | | |
– Bestrahlt; | | |
– Pulver; | | |
– konzentriert; | | |
– geräuchert; | | |
– Verpackt unter geschützter Atmosphäre. | | |
3. Inhaltsstoffe | Ja | Allergene können noch einmal separat erwähnt werden, zählen aber nicht als Eine Art der Betonung. Vergessen Sie nicht zu erwähnen, um welche Art von Pflanzenöl es sich handelt. Diese Verpflichtung gilt nur für diejenigen Nanopartikel, die aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften bewusst auf der Nanoskala hergestellt wurden. |
– Zutaten müssen in abnehmendem Gewicht aufgeführt werden; | | |
– Pflanzliche und tierische Öle (gehärtet oder nicht); | | |
– Angabe von Zusatzstoffen unter Kategoriebezeichnung, mit E-Nummer oder abgemeldet; | | |
– QUID (charakteristische Inhaltsstoffe und/oder als Ergebnis von Ansätzen in Namen oder Bild auf dem Etikett); | | |
– Allergene sind obligatorisch in der Zutatenliste aufgeführt und werden, falls vorhanden, dennoch als Prozesshilfsmittel erwähnt; | | |
– GVO-Status (unmittelbar nach der betreffenden Zutat im Zutatenverzeichnis oder separat durch Sternchen); | | |
– Obligatorische Erwähnung von “Nano” vor dem betreffenden Inhaltsstoff. | | |
4. Nettomengenmeldung | Ja | Ob das Produkt fest oder flüssig ist, hängt von der Dichte des Produkts oder von den nationalen Vorschriften ab. |
– g/kg oder ml/l | | |
Nettogewicht oder unter E-Sign abgefüllt | | |
– Abtropfgewicht (falls zutreffend) bei Verwendung von Flüssigkeit usw. | | |
5. Ablaufdatum | Ja | Abhängig von der Länge der Haltbarkeit in Tag, Monat und Jahr oder Monat und Jahr oder erwähnen Sie einfach das Jahr. Für die Haltbarkeit ist es auch möglich, durch einen Verweis auf eine andere Stelle auf dem Etikett usw. zu drucken / zu stanzen. |
– Mindesthaltbarkeit ( best before) oder | | |
– Mindesthaltbarkeit (used by) (für verderbliche Produkte wie gekühlte Fertiggerichte) | | |
– Datum des Einfrierens (alles für bestimmte Produkte) | | |
6. Freigabecode | Ja/Nein | Obligatorisch, es sei denn, das Ablaufdatum wird als Loscode betrachtet. |
7. Gleiches Sichtfeld: | Ja | Diese Artikel müssen nicht unbedingt vor der Verpackung aufgeführt werden, sondern nur in einem Sichtfeld. |
Folgende Positionen müssen zusammen in einem Sichtfeld aufgelistet werden: Gesetzliche Bezeichnung der Ware (Nr. 2), Mengendeklaration (Nr. 5) und ggf. Der Alkoholgehalt in Volumenprozent. | | |
8. Name des Importeurs oder Herstellers/Markeninhabers (verresponswortlich für die korrekten Informationen) | Ja | Bitte beachten Sie: die Empfehlung, diese Informationen mit den Informationen über den Verbraucherservice zu kombinieren |
9. Herkunftsland, abhängig von den verschiedenen Wirkungsanalysen kann es in mehr Fällen zwingend erforderlich sein, den Ursprung anzugeben. | Ja | … obligatorisch für einige Erzeugnisse wie Olivenöl, Fisch (Angabe des Fanggebiets), unverarbeitetes Fleisch und unverarbeitetes Obst und Gemüse. |
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10. Hinweise | Nein, aber | … ist verpflichtet, wenn das Produkt ohne diese Informationen nicht korrekt verwendet werden kann oder nach falscher Lagerung unsicher ist. |
– Lagerbedingungen; | | |
– Gebrauchsanweisung und/oder | | |
– Zubereitungsanleitung. | | |
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11. Warnungen usw. | Ja, falls zutreffend | Nicht verpflichtend nach der neuen Verordnung. Alle Warnungen müssen im selben Sichtfeld wie ein handelsüblicher legaler Name angezeigt werden. |
– Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren. | | |
– Kann … (Allergenname) … enthalten (freiwillig) | | |
– Alkohol >1,2% | | |
– Koffein (hoher Koffeingehalt) oder enthält Koffein (ab einem bestimmten Gehalt in Produkten wie Erfrischungsgetränken). | | |
– Vorhandensein von Aspartam (oder enthält eine Phenylalaninquelle). | | |
– Vorhandensein von Polyolen (übermäßiger Gebrauch kann eine abführende Wirkung haben). | | |
– AZO-Farbstoffe: “… die Aktivität oder Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen kann”. | | |
– Lakritz. | | |
– Phytosterin. | | |
– Wenn eine Wursthaut nicht essbar ist, muss dies angegeben werden. | | |
12. Nährwertdeklaration | Ja und in dieser Reihenfolge erforderlich | Deklaration pro 100g oder 100ml und freiwillig pro Portion (geben Sie an, wie groß eine Portion ist). |
Energie, Fett, davon gesättigt, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. | | |
13. Freiwillige Nährwertdeklaration | Deklaration pro 100g oder 100ml und freiwillig pro Portion (geben Sie an, wie groß eine Portion ist). Wenn in signifikanten Mengen vorhanden | |
Zusätzlich zu den obligatorischen sieben Nährwerten besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere der folgenden Werte anzugeben: | | |
– Einfach ungesättigt (Fett); | | |
– Mehrfach ungesättigt (Fett); | | |
– Polyole; | | |
– Stärke; | | |
– Phasen; | | |
– Mineralien und Vitamine. | | |
14. Nährwertangabe in Prozent der Referenzaufnahme (RI) | Nein, nichte erforderlich | |
15. Qualitätserklärung | Name des Herstellers | |
– Telefonnummer Verbraucherservice; | Straße und Hausnummer (Besuchs- oder Postanschrift oder Antwortnummer oder Postfach) | |
– Verantwortlich für Produktinformationen / Lebensmittelsicherheit. | Name der Stadt (und ggf. Land). | |
16. EAN (Barcode) | Ja | Aber nicht aus dem (Commodities-)Law |
17. Recycling | Nein, nicht von der EU Vo. Nr. 1169/2011 | In bestimmten Ländern ist dies obligatorisch, jedoch nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1169/2011. |
– Materialidentifikation; | | |
– Recycling Symbole. | | |
18. Vermarktung | Nein | Siehe EU-Verordnung 1924/2006 und FNLI-Handbuchansprüche. Achten Sie auf Konsequenzen in Bezug auf QUID (quantitative Ingredient Declaration) |
– Nährwert- und/oder gesundheitsbezogene Angaben; | | |
– Die Verwendung von Bildern / Bildern zur Unterstützung der Produkterfahrung. | | |
19. Verwenden Sie Anweisungen usw. | Nein | Siehe Reglement Vo. Nr. 834/2007. Überprüfen Sie die Nutzungsbedingungen. |
– Der Begriff “natürlich/traditionell etc.”. | | |
– Keine künstliche … Aromen, Duft- oder Farbstoffe usw. | | |
– … Name Allergen … Kostenverlust (o.Ä.); | | |
– Geeignet für Vegetarier oder Veganer; | | |
– Bio; | | |
– Fairtrade oder Rainforest Alliance etc. | | |
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