Externe Wartung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Eine Ausfertigung ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Lieferungen haben nach diesen Bedingungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Sollten wir Änderungen dieser Bedingungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, diese umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln:
– Vor Beginn der Arbeiten muss sich Ihr Techniker anmelden und eine Besuchererklärung ausfüllen.
– Nach Beendigung der Arbeiten muss sich Ihr Techniker abmelden.
– Es dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, wenn Ihr Techniker eine ansteckende Infektion hat.
– Die Arbeiten werden nur von geschultem Personal durchgeführt.
– Es gibt keine Abweichung von unseren Hygienevorschriften.
– Es dürfen nur lebensmittelechte Produkte verwendet werden. Wenn hiervon abgewichen werden muss, ist dies vor der Arbeit deutlich zu kommunizieren.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort zu auditieren, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern. – Die Arbeit sollte immer so durchgeführt werden, dass keine negativen Auswirkungen auf:
- Lebensmittelsicherheit und Qualität unserer Produkte
- die Umwelt
- Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
In jedem Fall müssen wir im Falle von Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen, sofort informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir sofort zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Schädlingsbekämpfung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten diese Verordnung in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bestimmungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Sollten wir Änderungen dieser Bedingungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, diese umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln:
– Vor Beginn der Arbeit muss sich Ihr Mitarbeiter anmelden und eine Besuchererklärung ausfüllen.
– Nach Beendigung der Arbeit muss sich Ihr Mitarbeiter abmelden.
– Es dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, wenn Ihr Mitarbeiter eine ansteckende Infektion hat.
– Die Arbeiten werden nur von geschultem Personal durchgeführt.
– Es gibt keine Abweichung von unseren Hygienevorschriften.
– Alle gesetzlichen Anforderungen bezüglich Registrierungen, Tätigkeiten und Kompetenzen werden erfüllt.
– Für alle verwendeten Produkte muss eine Spezifikation vorliegen. Bei Änderungen muss die Spezifikation im Voraus aktualisiert werden.
– Für alle Produkte liegen Sicherheitsdatenblätter vor.
– Alle Köderboxen, Fliegenlampen usw. müssen nummeriert und auf einer Karte eingezeichnet sein.
– Es muss klar sein, welches Mittel wo eingesetzt wird.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort zu prüfen, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern
– Die Arbeit sollte immer so durchgeführt werden, dass keine negativen Auswirkungen auf:
- Lebensmittelsicherheit und Qualität unserer Produkte
- die Umwelt
- Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften
In jedem Fall müssen wir im Falle von Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, sofort informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir sofort zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Reinigungsmittel
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten diese Verordnung in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bedingungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Wenn wir diese Bedingungen ändern, sind Sie verpflichtet, sie umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln
– Alle Etikettierungen entsprechen den geltenden Gesetzen;
– Alle Produkte sind für die Lebensmittelindustrie zugelassen;
– Spezifikationen werden vor der ersten Lieferung versandt;
– Neue Produktspezifikationen werden vor einer Produktanpassung herausgegeben;
– Für alle Produkte liegen Sicherheitsdatenblätter vor;
– Es gibt Leitlinien für die Lagerung der Produkte. Auch auf potenzielle Gefahrensituationen wird hingewiesen.
– Alle gelieferten Produkte sind rückverfolgbar, so dass wir im Falle eines Unglücks von Ihnen ordnungsgemäß informiert werden können.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort ein Audit durchzuführen, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Reinigung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bedingungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Wenn wir Änderungen an diesen Bedingungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, diese umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln:
– Es dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden, wenn Ihr Mitarbeiter eine ansteckende Infektionskrankheit hat.
– Jeder Mitarbeiter muss vor der Arbeit eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
– Die Arbeiten werden nur von nachweislich geschultem Personal durchgeführt.
– Es gibt keine Abweichung von unseren Hygienevorschriften.
– Die Reinigung ist nur mit zugelassenen, für die Lebensmittelindustrie geeigneten Reinigungsmitteln erlaubt.
– Alle Arbeiten werden nach festgelegten Häufigkeiten und Methoden durchgeführt.
– Nach der Reinigung führen Sie eine Endkontrolle durch, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden. Dies wird protokolliert.
– Etwaige Abweichungen werden von Ihnen mitgeteilt.
– Alle festgestellten Mängel werden nach dem von uns vorgegebenen Zeitplan behoben. Sie informieren uns nach der Behebung.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort zu auditieren, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir sofort zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Mikrobiologische Forschung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bedingungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Sollten wir Änderungen dieser Bedingungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, diese umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln:
– Es dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden, wenn Ihr Mitarbeiter eine ansteckende Infektionskrankheit hat.
– Die Arbeiten werden nur von nachweislich geschultem Personal ausgeführt.
– Es gibt keine Abweichung von unseren Hygienevorschriften.
– Die Arbeiten müssen nach ISO17025 durchgeführt werden.
– Soweit gesetzlich vorgeschrieben, müssen die Proben im Rahmen der geltenden Akkreditierung genommen werden.
– Von dem mikrobiologischen Probenahmeplan darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht abgewichen werden.
– Im Falle eines schlechten Testergebnisses muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns erlaubt, vor Ort zu auditieren, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Arbeitsagentur
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bedingungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Wenn wir diese Bedingungen ändern, sind Sie verpflichtet, sie umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Vorschriften:
– Zeitarbeitskräfte müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit von der Arbeitsagentur über unsere Hygienevorschriften informiert werden. Die Leiharbeitnehmer unterschreiben dies.
– Vor Aufnahme der Arbeit müssen die Zeitarbeitnehmer eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
– Zeitarbeitskräfte müssen einen gültigen Ausweis mit sich führen. Wir haften nicht für Strafen bei Nichtvorlage eines Ausweises.
– Der Zeitarbeiter wird nur eingestellt, wenn er/sie in den Niederlanden legal arbeiten kann.
– Es werden keine Zeitarbeitnehmer eingestellt, die eine ansteckende Infektionskrankheit haben oder haben könnten.
– Jeder Zeitarbeitnehmer hat die Pflicht, eine mögliche ansteckende Krankheit zu melden.
– Zeitarbeitnehmer halten sich an alle in unserem Unternehmen geltenden Vorschriften.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort ein Audit durchzuführen, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir sofort zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Waschen von Kleidung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten diese Vorschriften in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bestimmungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Wenn wir diese Bedingungen ändern, sind Sie verpflichtet, sie umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Ist eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Regeln:
– Das verwendete Reinigungsmittel ist nicht parfümiert und hinterlässt keine Rückstände auf den Kleidungsstücken.
– Alle Kleidungsstücke und andere gewaschene Materialien müssen so gereinigt werden, dass sie sauber sind. “Sauber” bedeutet hier, dass die gewaschenen Materialien wenig oder keine Mikroorganismen enthalten. Damit soll eine mögliche Kreuzkontamination mit sauberer Kleidung vermieden werden.
– Die Kleidung muss von einem Unternehmen gereinigt werden, das für die Reinigung von Kleidung für die Lebensmittelindustrie zugelassen ist.
– Mindestens einmal pro Woche muss die gereinigte und gegebenenfalls reparierte Kleidung zurückgegeben werden.
– Die Mindesttemperatur, die für die Reinigung der Overalls verwendet werden darf, beträgt 60°C.
– Das Waschverfahren muss nachweislich validiert sein.
– Die schmutzige und die saubere Wäsche sollten niemals zusammen in einem Raum gelagert werden.
– Stellt sich heraus, dass ein Produkt nicht den Temperaturanforderungen entspricht, beschädigt oder verunreinigt ist oder ein Verdacht diesbezüglich besteht, muss sich der Lieferant unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort zu auditieren, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Zertifizierungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lieferanten:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Transport
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Vorschriften, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Wenn wir diese Bedingungen ändern, sind Sie verpflichtet, sie umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Sollte eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Der Unterzeichner erklärt hiermit, sich an unsere Transportregeln zu halten:
– Die Lastwagen müssen für den Transport von Lebensmitteln unter den richtigen Bedingungen geeignet sein.
– Es wurden Verfahren eingeführt, um eine Kontamination der Produkte während des Transports zu verhindern (Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel / verschiedene Produktkategorien). Diese Verfahren können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Unsere Produkte dürfen nur zusammen mit anderen Lebensmitteln transportiert werden. Es ist erlaubt, unsere Produkte mit anderen Produkten zu transportieren, die einen starken Geruch haben oder eine andere Form der Verunreinigung darstellen könnten.
– Die Lastwagen werden in einem festgelegten Rhythmus kontrolliert. Dabei wird auf die Reinigung und eine mögliche Verunreinigung durch Fremdkörper (Glas, lose Farbe usw.) geachtet. Diese Kontrollen werden aufgezeichnet und können abgerufen werden.
– Vor dem Beladen des Lastwagens wird sein Zustand überprüft (z. B. Abwesenheit von Fremdgerüchen, starker Rauchentwicklung, unangemessener Luftfeuchtigkeit, Ungeziefer, Schimmel) und gegebenenfalls werden Maßnahmen ergriffen. Die Ergebnisse werden aufgezeichnet und sind auf Anfrage erhältlich.
– Wenn Waren bei einer bestimmten Temperatur transportiert werden sollen, muss die Temperatur im Fahrzeug vor dem Verladen überprüft und aufgezeichnet werden. Auf Wunsch kann ein Bericht mit den gemessenen Temperaturen vorgelegt werden.
– Müssen Waren bei einer bestimmten Temperatur transportiert werden, muss der angemessene Temperaturbereich während des Transports gewährleistet und aufgezeichnet werden. Auf Wunsch kann ein Bericht mit den gemessenen Temperaturen vorgelegt werden.
– Es gibt einen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsplan für alle beim Be- und Entladen eingesetzten Fahrzeuge und Geräte. Über die durchgeführten Maßnahmen (Reinigung und / oder Desinfektion) liegen Aufzeichnungen vor. Diese Berichte können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
– Die Be- und Entladedocks verfügen über Vorrichtungen zum Schutz der transportierten Produkte vor äußeren Einflüssen (wie Klima, Pollen).
– Lastwagen werden nicht unbeaufsichtigt auf Parkplätzen abgestellt.
– Es gibt Verfahren, in denen festgehalten wird, wie mit Gefahren wie schlechtem Wetter, Ausfall von Codierungssystemen, Pannen auf der Straße oder Unfällen umzugehen ist.
– Die Regeln des Lebensmittelschutzes werden eingehalten.
– Im Falle eines Rückrufs ist es uns gestattet, vor Ort ein Audit durchzuführen, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Bescheinigungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Transporteurs:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Lagerung
Liebe Geschäftspartner
Sie erhalten dieses Reglement in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar ist von Ihnen zu unterschreiben und zurückzusenden.
Die Lieferungen haben nach diesen Bestimmungen, anderen schriftlichen Vereinbarungen oder Kaufverträgen zu erfolgen. Sollten wir Änderungen dieser Bedingungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, diese umzusetzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, die Leistungen nicht anzunehmen. Etwaige Kosten können von uns bei Ihnen geltend gemacht werden. Sollte eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, müssen wir rechtzeitig informiert werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Der Unterzeichner erklärt hiermit, unsere Lagerungsvorschriften einzuhalten:
– Die Lagerräume müssen für die Lagerung von Lebensmitteln unter den richtigen Bedingungen geeignet sein.
– Es wurden Verfahren eingeführt, um eine Kontamination der Produkte während der Lagerung zu vermeiden (Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel / verschiedene Produktkategorien). Diese Verfahren können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
– Die Lagerräume werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Minimale Aufmerksamkeit wird der Reinigung und einer möglichen Verunreinigung durch Fremdkörper (Glas, lose Farbe usw.) gewidmet. Diese Kontrollen werden protokolliert.
– Vor der Einlagerung wird der Zustand des Lagerraums überprüft (z. B. Abwesenheit von Fremdgerüchen, starker Rauchentwicklung, unangemessener Luftfeuchtigkeit, Ungeziefer, Schimmel) und gegebenenfalls werden Maßnahmen ergriffen.
– Wenn Waren bei einer bestimmten Temperatur gelagert werden sollen, muss die Temperatur im Lagerraum kontrolliert und aufgezeichnet werden. Auf Wunsch kann ein Bericht mit den gemessenen Temperaturen vorgelegt werden.
– Müssen Waren bei einer bestimmten Temperatur gelagert werden, muss der angemessene Temperaturbereich während der Lagerung gewährleistet und aufgezeichnet werden. Auf Wunsch kann ein Bericht mit den gemessenen Temperaturen vorgelegt werden.
– Es gibt einen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsplan für alle Räume und Materialien (Fahrzeuge und Geräte), die bei der Lagerung, Be- und Entladung verwendet werden. Es liegen Aufzeichnungen über die getroffenen Maßnahmen vor. Diese Berichte können auf Anfrage vorgelegt werden.
– Die Be- und Entladedocks sind so ausgestattet, dass die transportierten Produkte vor äußeren Einflüssen (wie Klima, Pollen) geschützt sind.
– Wir sind gerne bereit, mit Ihnen ein Audit durchzuführen.
– Die Vorschriften des Lebensmittelschutzes werden eingehalten, wie z.B. der Werkschutz.
– Im Falle eines Rückrufs dürfen wir vor Ort auditieren, wobei alle relevanten Daten offengelegt werden müssen.
– Im Falle eines möglichen Rückrufs, der Auswirkungen auf unseren Betrieb haben könnte, muss die Qualitätsabteilung direkt kontaktiert werden, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.
In jedem Fall müssen wir bei Gefahren, die in direktem Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit oder der Qualität unserer Produkte stehen können, unverzüglich informiert werden. Wenn von einer der oben genannten Regeln abgewichen werden muss, sind wir sofort zu benachrichtigen.
Die vorhandenen Bescheinigungen werden mit dieser Erklärung mitgeschickt.
Name des Lagers:
Datum:
Name des Unterzeichners:
Unterschrift:
Zugehörige Dateien:
Spezifikationen für den Einkauf von Dienstleistungen
Weitere Artikel
Kunden und Besucher dieser Seite 'Spezifikationen für den Einkauf von Dienstleistungen' haben sich auch die unten aufgeführten Artikel und Handbücher angesehen: