Allgemeines
- Alle Lieferungen von Produkten müssen in jeder Hinsicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften des Ortes entsprechen, an dem sie hergestellt werden, an den sie geliefert werden und an dem sie verwendet werden.
- Der Lieferant muss über Systeme verfügen, die die Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Lebensmittelsicherheit bedeutet die Abwesenheit inakzeptabler (mikro)biologischer, chemischer und physikalischer Gefahren und nicht deklarierter Allergene.
- Verpackungsmaterialien, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen für ihren Zweck geeignet sein. Das Verpackungsmaterial muss gemäß den EU-Rechtsvorschriften über Materialien, die für Lebensmittel bestimmt sind, für Lebensmittel zugelassen sein. Es gibt eine Konformitätserklärung (Document of Compliance) und eine damit verbundene Migrationsprüfung, die sich auf den Verwendungszweck des Produkts bezieht.
- Das Verpackungsmaterial darf keine Stoffe auf das Lebensmittel übertragen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder die Zusammensetzung, den Geruch oder den Geschmack des Lebensmittels in inakzeptabler Weise verändern können.
- Während der Lagerung und des Vertriebs müssen unerwünschte Verunreinigungen und Beschädigungen des Produkts vermieden werden. Die Produktsicherheit und -qualität muss während des Verladens und des Transports gewährleistet sein, und die Produkte müssen unter den richtigen Bedingungen, wie Temperatur oder Feuchtigkeit, gelagert und transportiert werden.
- Die Transportfahrzeuge müssen:
- Entsprechend gereinigt werden
- Frei von starken Gerüchen sein, die zu einer Verschlechterung der Produkte führen könnten
- Sich in einem sicheren Zustand befinden, damit die Produkte während des Transports nicht beschädigt werden
- So ausgestattet sein, dass alle Temperaturanforderungen oder andere notwendige Bedingungen während des Transports eingehalten werden können.
- Sie müssen die Produkte sorgfältig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen mit der korrekten Kennzeichnung versehen und sie mit einem Chargencode/einer Chargennummer versehen.
- Als Kunde müssen Sie uns sorgfältig über die möglichen Gefahren und Risiken der von Ihnen gelieferten Rohstoffe, Produkte und Materialien informieren.
- Produkte mit einem Gütezeichen müssen die geltenden Anforderungen des jeweiligen Gütezeichens erfüllen.
- Holzpaletten mit Säcken müssen eine Schutzschicht aus Pappe zwischen Säcken und Paletten haben.
- Rohstoffe oder Produkte dürfen nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt werden.
- Die gelieferten Produkte sind nicht aus GVO hergestellt und enthalten keine mit GVO hergestellten Zutaten.
- Die Haltbarkeit der gelieferten Produkte muss nachgewiesen und bewertet werden.
Managementsysteme
- Sie müssen ein dokumentiertes Managementsystem für Lebensmittelsicherheit und -qualität eingeführt haben, das auf den Haccp-Grundsätzen basiert.
- Wenn Sie als Lebensmittellieferant nicht über ein GFSI-zertifiziertes System für Lebensmittelsicherheit und -qualität verfügen, haben wir als Kunde das Recht, ein Audit mit Rückverfolgungsprüfung durchzuführen.
- Sie müssen über ein System verfügen, das die Rückverfolgung sowohl in vor- als auch in nachgelagerten Bereichen ermöglicht, einschließlich des verwendeten Verpackungsmaterials.
- Sie haben eine Gefahren- und Risikoanalyse in Bezug auf die Lebensmittelabwehr durchgeführt und wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Risiken ausreichend zu kontrollieren. Der Lebensmittelschutzplan wird jährlich überprüft. Wenn Sie den Verdacht haben, dass sich kriminelle Aktivitäten entwickeln, die ein Risiko für die an uns gelieferten Produkte darstellen, müssen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.
- Sie haben eine Gefahren- und Risikoanalyse in Bezug auf Lebensmittelbetrug durchgeführt und einen validierten Lebensmittelbetrugsmanagementplan im Unternehmen implementiert. Dieser wird jährlich überprüft. Wenn es in der Kette der an uns gelieferten Produkte zu Betrug kommt, müssen wir sofort benachrichtigt werden.
- Wenn Produkte mit einem Qualitätszeichen geliefert werden, müssen Sie dafür zertifiziert sein. Die Echtheit der Produkte muss gewährleistet sein.
Besondere Bedingungen
- Wir kontrollieren die gelieferten Produkte auf der Grundlage der von Ihnen gelieferten Rohstoffspezifikationen.
- Wir haben das Recht, Rohstoffe, die außerhalb der Spezifikationen geliefert werden, abzulehnen und zurückzuschicken.
- Wir haben das Recht, Ihnen die Kosten für die Untersuchung in Rechnung zu stellen, wenn die analytische Untersuchung ergibt, dass die Rohstoffe außerhalb der Spezifikation geliefert wurden.
- Wir haben das Recht, Rohstoffe zu sperren und/oder zurückzusenden, wenn der Lieferant keine rechtsgültige Gesundheitserklärung oder Analysebescheinigung vorlegen kann, sofern dies für den betreffenden Rohstoff erforderlich ist.
- Wir haben das Recht, in Absprache mit dem Lieferanten ein externes Audit beim Lieferanten durchführen zu lassen, um zu überprüfen, ob der Lieferant tatsächlich in der Lage ist, in angemessener Weise eine Garantie für lebensmittelsichere und qualitativ hochwertige Produkte zu geben.
Gesundheitsbescheinigungen (falls zutreffend)
Der Lieferant ist in der Lage, auf Anfrage eine Gesundheitsbescheinigung vorzulegen, die auf den von der Kontrollbehörde festgelegten Mindestanforderungen basiert, d.h. die folgenden:
- Name der Stelle, die das Zertifikat ausgestellt hat
- Art der Waren
- Anzahl der Packstücke oder Gewicht der Partie
- Ursprungsland
- Risikoparameter
- Untersuchungsmethode
- Ergebnisse der Untersuchung
Analysenzertifikate
- Der Lieferant ist in der Lage, auf Anfrage ein mikrobiologisches, chemisches oder physikalisches Analysezertifikat vorzulegen.
- Die Laboranalysen werden von einem akkreditierten Labor durchgeführt.
Mikrobiologische Anforderungen
- Die Produkte entsprechen den Normen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.
- Die Produkte entsprechen den Normen, die in den (vereinbarten) Produktspezifikationen enthalten sind.
Chemische Anforderungen
- Die Produkte entsprechen den Normen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, die Höchstwerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt. Dazu gehören (Schwermetalle), Nitrat, (Myko-)Toxine, 3-MCPD, Dioxine sowie PCB und PAK,
- Der Einsatz von Pestiziden ist nur nach den gesetzlichen Vorgaben erlaubt. Die Pestizidrückstände dürfen nicht höher sein als die in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannten Werte.
Fremdkörper
- Schädliche Fremdkörper wie Splitter, Glas, Kunststoff, Metall, Steine usw. dürfen im Produkt nicht vorhanden sein.
- Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Der Lieferant muss alle gelieferten Produkte gemäß der Verordnung zum Warengesetz über die Kennzeichnung von Lebensmitteln oder anderen anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. der Verordnung EG 1169/2011, kennzeichnen. Außerdem muss der Lieferant alle Produkte mit einer Chargennummer und/oder einem Produktionscode sowie einer Lagerzeit versehen.
Rückruf- und Notfallverfahren
Der Lieferant muss über ein wirksames Rückrufverfahren verfügen, das mindestens 1x pro Jahr getestet wird. In diesem Verfahren ist festgelegt, dass die betroffenen Kunden unverzüglich über den Rückruf informiert werden. Produkthaftung
- Ja, wir haben eine Produkthaftpflichtversicherung einschließlich Folgeschäden.
- Ja, wir haben eine Produkthaftpflichtversicherung ohne Folgeschäden.
- Nein, wir haben keine Produkthaftpflichtversicherung.
- Wenn nein, wie gehen Sie mit dem Begriff der Produkthaftung um?
Lieferantenerklärung
Der Lieferant muss die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gemäß der nationalen und internationalen Gesetzgebung einhalten.
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