Durchführung
Die Kalibrierung sollte nur von den dafür autorisierten Personen vorgenommen werden. Dies soll verhindern, dass die Geräte verstellt oder missbraucht werden.
Alle verwendeten Messgeräte sollten rechtzeitig und ordnungsgemäß kalibriert werden, um sicherzustellen, dass alle vorgenommenen Messungen korrekt sind.
Zu kalibrierende Hilfsmittel:
Dies sind die Ressourcen, auf die die Messung einen direkten Einfluss hat:
- Lebensmittelsicherheit;
- Kühlung;
- Abfüllmengen;
- Endgewichte;
- Rechnungen;
- Qualität.
In einer Übersicht werden die folgenden Daten gesammelt:
- Die zu kalibrierenden Ressourcen;
- Das Datum der letzten Kalibrierung;
- die Identifikationsnummer;
- Das nächste Kalibrierungsdatum;
- Schutz vor unbefugter Benutzung, in diesem Fall Justierung.
- Schutz vor Beschädigung, Übertretung und Missbrauch.
Diese Spezifikation umfasst auch die Aufzeichnung möglicher Vorfälle:
- Verlust;
- Defekte;
- Sperrung
- Austausch.
Abhilfemaßnahmen:
Die Unsicherheit der Kalibrierung muss bei der Überprüfung der kritischen Grenzwerte berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Die Kontrollformulare müssen an diese Unsicherheit angepasst werden. Wenn beispielsweise eine Kerntemperatur mindestens 68°C betragen muss und die Abweichung 1°C beträgt, muss das Kontrollformular von mindestens 69°C ausgehen.
Wenn es den Anschein hat, dass das Gerät nicht funktioniert oder außerhalb der normalen Parameter arbeitet, muss es repariert oder ersetzt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Gerät nicht verwendet werden.
Alle durchgeführten Messungen werden aufgezeichnet.
Die Produkte, die zwischen der letzten guten Messung und der Feststellung der Abweichung gemessen werden, werden gesperrt und erneut gemessen. Wenn die Produkte geliefert wurden, ist je nach Gerät zu beurteilen, ob ein Rückruf erforderlich ist.
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