Definition:
Bei Beginn der Beschäftigung wird der neue Mitarbeiter unterwiesen. Dabei sollte unter anderem auf folgende Punkte geachtet werden:
– Persönliche Hygiene;
– Betriebliche Hygiene;
– Umgang mit Krankheit;
– Grundkenntnisse der Lebensmittelsicherheit;
– Zwischenfälle;
– Fremde Zutaten in Produkten;
– Fehler in Rezepten;
– Verstöße gegen Normen;
– Umwelt;
– Unfallverhütungs- und Arbeitssicherheitsvorschriften.
Auch die Gesundheitserklärung muss ausgefüllt werden.
Durchführung:
Diese Kontrolle findet statt, um festzustellen, ob die neuen Mitarbeiter oder das Zeitpersonal ausreichend unterwiesen wurden. Die Kontrolle ist wichtig, da ohne Unterweisung die Tätigkeiten nicht korrekt ausgeführt werden können.
- Prüfen Sie anhand des Fragebogens im iMIS-Audit, ob die Unterweisungen korrekt durchgeführt wurden.
- Beurteilen Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten des neuen Mitarbeiters.
- Halten Sie alle Ergebnisse im iMIS-Audit fest.
Die Daten werden verwendet, um die Wirksamkeit der Unterweisung zu ermitteln. Dies geschieht mit der Verifizierung.
Maßnahmen bei Abweichungen:
Wird eine der Fragen als ungenügend bewertet, muss der Mitarbeiter zusätzlich geschult werden. Diese muss unmittelbar nach der Überprüfung in Form einer mündlichen Unterweisung erfolgen. Wurde eine zusätzliche Unterweisung erteilt, muss innerhalb eines Monats eine Wiederholungsprüfung stattfinden. Ist sie erneut ungenügend, müssen die Schritte wiederholt werden. Dies geschieht so lange, bis die Kenntnisse vorhanden sind. Alle Daten und Abhilfemaßnahmen sind in iMIS Audit und der Daten Bank zu erfassen.
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