Einleitung
Das Betreten der Produktionsbereiche durch Unbefugte ist verboten. Personen mit einer Genehmigung (Besucher) müssen sich an die Unternehmensregeln halten. Zu diesem Zweck werden sie begleitet und müssen sich anmelden. Besucher werden mit dem Anmeldeformular (Besucherliste) angemeldet. Besucher, die mit ansteckenden Krankheiten oder anderen Krankheiten, die eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellen, in Kontakt gekommen sind oder daran leiden, dürfen die Produktionsbereiche nicht betreten.
Maßnahmen
Besucher dürfen den/die Produktionsbereich(e) nicht ohne Überkleidung betreten und müssen mindestens:
- einen weißen Kittel tragen (es kann auch ein neuer Plastik-/Einwegkittel sein);
- eine Kopfbedeckung tragen, der alle Haare bedeckt;
- blaue Schuhüberzieher tragen (es sei denn, die Besucher gehen durch den Sohlenreiniger) oder vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Schuhwerk tragen;
- Legen Sie Schmuck und Uhren ab;
- Waschen und Desinfizieren der Hände.
Darüber hinaus müssen sie sich an die anderen geltenden Hygienemaßnahmen halten, sofern diese zutreffen: Handschuhe, Bartnetze, Masken usw. Besucher dürfen die Geräte oder Produkte nicht berühren oder Verpackungen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mitarbeiters öffnen. Der Besucher stellt sicher, dass keine (losen) Materialien in den Prozess oder auf das Produkt gelangen, wie z. B. Stifte, Gläser usw. oder Teile davon. Es ist strengstens untersagt, Medikamente in die Produktion mitzunehmen. Es ist untersagt, in den Produktionsbereichen zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu spucken. Es ist untersagt, über den Produkten zu niesen oder zu husten. Die vorgenannten Regeln gelten auch für Techniker, die den Produktionsbereich während der Produktion betreten müssen, um Geräte zu reparieren. Der Techniker muss sich ebenfalls vorher an der Rezeption / im Büro melden und das Anmeldeformular ausfüllen. Jeder Techniker muss begleitet werden. Jeder Besucher hat die Pflicht, alle geltenden Vorschriften einzuhalten und sich jederzeit an die Anweisungen des Personal zu halten. Bei vorsätzlicher Nichteinhaltung der Regeln muss der Besucher das Gebäude verlassen. Das Unternehmen, von dem der Besucher kommt, wird darüber schriftlich informiert. Diesem Unternehmen wird der Zutritt zum Gebäude verweigert, bis es schriftlich erklärt, dass es die Vorschriften künftig einhalten wird. Wird dies nicht bestätigt, werden keine weiteren Geschäfte mit diesem Unternehmen getätigt. Jeder Besucher darf die Produktion nur in Begleitung betreten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn dies zulässig ist.
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