Beispiele für Vorgehensweisen bei Besuchern

Es werden die Vorgehensweisen für Besucher erläutert. Dieses Beispielverfahren kann als Teil der Präventivporgramme im Handbuch verwendet werden.

Einleitung

Das Betreten der Produktionsbereiche durch Unbefugte ist verboten. Personen mit einer Genehmigung () müssen sich an die Unternehmensregeln halten. Zu diesem Zweck werden sie begleitet und müssen sich anmelden. Besucher werden mit dem Anmeldeformular (Besucherliste) angemeldet. Besucher, die mit ansteckenden oder anderen Krankheiten, die eine Gefahr für die darstellen, in Kontakt gekommen sind oder daran leiden, dürfen die Produktionsbereiche nicht betreten.

Maßnahmen

Besucher dürfen den/die Produktionsbereich(e) nicht ohne Überkleidung betreten und müssen mindestens:

  • einen weißen Kittel tragen (es kann auch ein neuer Plastik-/Einwegkittel sein);
  • eine Kopfbedeckung tragen, der alle Haare bedeckt;
  • blaue Schuhüberzieher tragen (es sei denn, die Besucher gehen durch den Sohlenreiniger) oder vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Schuhwerk tragen;
  • Legen Sie Schmuck und Uhren ab;
  • und Desinfizieren der Hände.

Darüber hinaus müssen sie sich an die anderen geltenden Hygienemaßnahmen halten, sofern diese zutreffen: Handschuhe, Bartnetze, Masken usw. Besucher dürfen die Geräte oder nicht berühren oder Verpackungen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Mitarbeiters öffnen. Der Besucher stellt sicher, dass keine (losen) in den Prozess oder auf das gelangen, wie z. B. Stifte, Gläser usw. oder Teile davon. Es ist strengstens untersagt, Medikamente in die mitzunehmen. Es ist untersagt, in den Produktionsbereichen zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu spucken. Es ist untersagt, über den Produkten zu niesen oder zu husten. Die vorgenannten gelten auch für Techniker, die den Produktionsbereich während der Produktion betreten müssen, um Geräte zu reparieren. Der Techniker muss sich ebenfalls vorher an der Rezeption / im Büro melden und das Anmeldeformular ausfüllen. Jeder Techniker muss begleitet werden. Jeder Besucher hat die Pflicht, alle geltenden einzuhalten und sich jederzeit an die Anweisungen des zu halten. Bei vorsätzlicher der Regeln muss der Besucher das Gebäude verlassen. Das Unternehmen, von dem der Besucher kommt, wird darüber schriftlich informiert. Diesem Unternehmen wird der Zutritt zum Gebäude verweigert, bis es schriftlich erklärt, dass es die Vorschriften künftig einhalten wird. Wird dies nicht bestätigt, werden keine weiteren Geschäfte mit diesem Unternehmen getätigt. Jeder Besucher darf die Produktion nur in Begleitung betreten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn dies zulässig ist.

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