Welche Vorgehensweisen gibt es bei/mit Besuchern ?

Hier werden die Vorgehensweisen für Besucher erläutert. Dieses Beispielverfahren kann als Teil der Präventivporgramme im Handbuch verwendet werden.

Voraussetzungen

Unbefugten ist der Zutritt zu den Produktionsbereichen untersagt. Autorisierte Personen () müssen die Betriebsvorschriften einhalten. Zu diesem Zweck müssen sie beaufsichtigt werden und sich zur anmelden. Dies geschieht auf dem Anmeldeformular (Besucherliste), um den Besuch zu dokumentieren. 

Jeder Besucher darf den Produktionsbereich nur unter Aufsicht betreten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn dies zulässig ist. 

Besucher, die mit ansteckenden oder anderen Zuständen, die eine Gefahr für die darstellen könnten, in Berührung gekommen sind oder daran leiden, dürfen die Produktionsbereiche NICHT betreten. 

Besucher dürfen den/die Produktionsbereich(e) nicht unbekleidet betreten und müssen mindestens: 

  • einen weißen Kittel oder Overall tragen (es kann auch ein neuer Einwegkittel sein);
  • eine Kopfbedeckung tragen, die das gesamte Haar und die Ohren bedeckt;
  • blaue Schuhüberzieher oder vom Unternehmen zur Verfügung gestelltes Schuhwerk tragen. In diesem Fall muss der Besucher durch den Sohlenreiniger gehen. 
  • Sie müssen Schmuck, Uhren und sichtbare Piercings ablegen. 
  • Sie müssen sich die Hände und desinfizieren. 

Darüber hinaus muss er alle anderen Hygienemaßnahmen einhalten, sofern sie gelten, wie Handschuhe, Masken usw. Der Besucher achtet darauf, dass keine losen (einschließlich Brillen) in den Prozess gelangen. Nur ein Kugelschreiber aus unzerbrechlichem und / oder metalldetektierbarem Material darf mitgebracht werden. 

Diese gelten auch für Mechaniker, die den/die Produktionsbereich(e) betreten müssen, um Geräte zu reparieren. Der Techniker muss sich ebenfalls im Voraus anmelden und sich am Empfang/Büro melden, um das Anmeldeformular auszufüllen.

Der Besucher darf die oder die Ausrüstung nicht ohne Erlaubnis des Führers berühren. Eine Ausnahme bilden die Mechaniker, die eine Sondergenehmigung erhalten. 

Jeder Besucher ist verpflichtet, alle geltenden einzuhalten. Bei vorsätzlicher der Regeln muss der Besucher das Gebäude verlassen. Das Unternehmen, von dem der Besucher kommt, wird schriftlich benachrichtigt. Diesem Unternehmen wird der Zugang zum Gebäude verweigert, bis es schriftlich erklärt, dass es die Vorschriften künftig einhalten wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden keine weiteren Geschäfte mit diesem Unternehmen getätigt.

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Unternehmens dürfen keine Fotos gemacht werden.

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